Die Platzordnung

Regeln sollen den Umgang miteinander leichter machen. Gerade im Hundesport sind Regeln, Disziplin und Rücksichtnahme unerlässlich.

1. Bei der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzgesetzes bindend. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung und die Finanzrichtlinie des HSV Strausberg e.V. Die Aufsicht über das Vereinsgelände obliegt dem Vorstand, dem Ausbilder und dem Platzwart. Ihnen ist Folge zu

leisten.

2. Für alle Hunde muss eine gültige Schutzimpfung bestehen. Auf Verlangen ist der Impfpass dem Vorstand bzw. dem Ausbilder vorzulegen. Der Zutritt mit kranken Hunden, insbesondere an Virusinfektionen u.ä. erkrankten sowie Hunden mit Ungezieferbefall, ist strengstens untersagt. Läufige Hündinnen sind grundsätzlich dem Vereinsgelände fern zu halten. Zusätzlich ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für den mitgebrachten Hund Vorschrift. Der Nachweis über die Versicherung ist dem Vorstand auf Verlangen vorzulegen. Jeder Hundeführer haftet für von ihm selbst oder durch seinen Hund auf dem Vereinsgelände angerichtete Sach- und

Personenschäden.

3. Auf dem Hundeplatz gilt die allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen bestimmt der Ausbilder. Das Ablegen und/ oder Anbinden der Hunde darf nur an den vorgesehenen Plätzen erfolgen. Die Nutzung der vereinseigenen Hundeboxen ist nur nach Rücksprache mit den zuständigen Ausbilder erlaubt.

4. Das Betreten des Vereinsgeländes bei Schnee und Eis erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung des Übungsplatzes, des Vereinsheims und der Sportgeräte ist grundsätzlich nur zu den festgelegten Übungszeiten gestattet. Ausnahmen bestimmt der Vorstand in Absprache mit dem Platzwart. Hunde dürfen auf den Übungsplätzen nie ohne Aufsicht sein. Die Verantwortung für den Hund trägt ausschließlich der jeweilige Hundeführer.

5. An der Schutzausbildung dürfen nur Mitglieder eines VDH-Vereins teilnehmen. Eine gleichzeitige Ausbildung des Hundes im Gehorsam ist dafür bindend. Figurieren dürfen nur Person mit gültigem Helferschein. Sie müssen volljährig und gesund sein. Geeignete Schutzkleidung ist zu tragen.

6. Die Platzanlage, sämtliche Geräte, sowie die Aufenthalts- und Sanitätsräume sind sorgsam
zu behandeln.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei der Erhaltung, Instandsetzung und dem 
Neubau von Geräten und der Platzanlage mitzuhelfen.

7. Geräte für den Hundesport sind nur auf Anweisung bzw. unter Aufsicht eines Ausbilders zu benutzen. Alle Geräte und Einrichtungen sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Eventuelle Schäden sind sofort dem verantwortlichen Übungsleiter oder dem Platzeart zu melden.

8. Kinder müssen von einem Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden. Geräte für den Hundesport sind keine Kinderspielgeräte. Eltern haften für ihre Kinder.

9. Das Rauchen auf dem Übungsplatz ist strengstens untersagt. Zigarettenkippen gehören in den dafür
vorgesehenen Aschenbecher. Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem
Vereinsgelände ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen aller Art sind vom Hundeführer
unverzüglich zu beseitigen.

10.Verstöße gegen die Platzordnung, gegen Anordnungen des Vorstandes, der Ausbilder oder des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis oder auch den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

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HSV-Strausberg e.V.
Hohensteiner Chaussee 10b
15344 Strausberg

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